GRW-Regionalförderung: Investitionszuschüsse effektiv nutzen

16. Oktober 2025

Die Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsförderung bietet Zuschüsse bis 40% für Investitionen in strukturschwachen Regionen. Die Fördergebietskulisse wurde 2024 neu festgelegt.

C-Fördergebiete erhalten Basiszuschüsse von 10-15%. D-Fördergebiete sind nicht mehr förderfähig. KMU-Boni betragen zusätzlich 10-20 Prozentpunkte je nach Unternehmensgröße.

Förderfähig sind Investitionen in Anlagen, Maschinen und Gebäude. Betriebsmittel sind nicht zuschussfähig. Die Mindestinvestition liegt bei 250.000 EUR in C-Gebieten.

Voraussetzung sind neue dauerhafte Arbeitsplätze. Pro geschaffenem Arbeitsplatz erhöht sich die Förderquote. Die Arbeitsplätze müssen fünf Jahre bestehen bleiben.

Anträge sind über die Landesförderinstitute vor Projektbeginn zu stellen. Die Zweckbindungsfrist beträgt fünf Jahre ab Investitionsabschluss.