Notifizierung: Wann ist EU-Genehmigung erforderlich?

16. Oktober 2025

Staatliche Beihilfen über bestimmte Schwellenwerte erfordern eine EU-Notifizierung nach Art. 108 AEUV. Die Kommission prüft die Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt.

Notifizierungspflichtig sind Beihilfen außerhalb der AGVO-Grenzen. Dies betrifft Projektförderungen über 40 Millionen EUR und bestimmte Branchenbeihilfen.

Das Verfahren dauert zwei bis 18 Monate. Die Kommission kann Auflagen erteilen oder die Beihilfe untersagen. Währenddessen darf die Beihilfe nicht ausgezahlt werden.

Verstöße gegen die Anmeldepflicht machen die Beihilfe rechtswidrig. Sie muss vollständig zurückgezahlt werden, unabhängig von der Verwendung.

Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob ihr Vorhaben notifizierungspflichtig ist. Die Bewilligungsstelle berät zu Schwellenwerten und Ausnahmen.