Personalförderung: Zuschüsse für Mitarbeiterqualifizierung

16. Oktober 2025

Weiterbildungsmaßnahmen werden von Arbeitsagenturen und ESF bezuschusst. Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht Zuschüsse bis 100% der Schulungskosten.

Förderfähig sind Weiterbildungen über 120 Stunden mit zertifiziertem Abschluss. Anpassungsqualifizierungen für digitale Transformation haben Vorrang.

Die Arbeitsagentur übernimmt zusätzlich Lohnfortzahlungskosten während der Qualifizierung. Die Zuschusshöhe hängt von Unternehmensgröße und Mitarbeiterzahl ab.

Anträge sind vor Maßnahmenbeginn bei der örtlichen Arbeitsagentur zu stellen. Ein Beratungsgespräch klärt Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen.

ESF-Landesprogramme ergänzen die Bundesförderung. Schwerpunkte liegen auf Digitalisierung, Nachhaltigkeit und alternder Belegschaft.