Verwendungsnachweise: Anforderungen und Fristen

16. Oktober 2025

Verwendungsnachweise belegen die ordnungsgemäße Mittelverwendung. Sie sind innerhalb von sechs Monaten nach Projektende einzureichen.

Erforderlich sind Rechnungen, Zahlungsbelege, Stundenaufstellungen bei Personalkostenförderung und Abschlussberichte. Alle Belege müssen eindeutig dem Projekt zuordenbar sein.

Bei Investitionsförderungen sind Anlageverzeichnisse und Abschreibungstabellen vorzulegen. Die Zweckbindung muss über die Bindungsfrist nachgewiesen werden.

Versäumte Fristen führen zu Rückforderungsverfahren. Fristverlängerungen sind vor Ablauf schriftlich zu beantragen und zu begründen.

Bewilligungsstellen führen Vor-Ort-Prüfungen durch. Alle Projektunterlagen müssen für zehn Jahre aufbewahrt und auf Anfrage vorgelegt werden.