Der Investitionsabzugsbetrag erlaubt KMU die Vorabberücksichtigung geplanter Investitionen. Bis zu 50% der voraussichtlichen Anschaffungskosten können drei Jahre vor Investition steuerlich abgesetzt werden.
Förderfähig sind bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Die spätere Anschaffung muss innerhalb von drei Jahren erfolgen und ausschließlich betrieblich genutzt werden.
Die Investition muss glaubhaft dargelegt werden. Eine verbindliche Bestellung ist nicht erforderlich, aber ein konkretes Investitionsvorhaben muss dokumentiert sein.
Bei Nichtdurchführung ist der Abzugsbetrag rückgängig zu machen. Dies führt zu Steuernachzahlungen mit Verzinsung für die Vorjahre.
Der IAB ist keine Beihilfe im beihilferechtlichen Sinne. Er kann uneingeschränkt mit anderen Förderungen kombiniert werden ohne Anrechnung auf Beihilfehöchstgrenzen.