Krisenbeihilfen: Temporäre Hilfen in Ausnahmesituationen

16. Oktober 2025

In schweren Wirtschaftskrisen aktiviert die EU befristete Beihilferahmen. Der Temporary Crisis Framework ermöglicht erhöhte Förderungen bei Energiekrisen oder Pandemien.

Während der Corona-Pandemie galt ein erweiterter De-minimis-Rahmen von 2,3 Millionen EUR. Diese Sonderregelung ist Ende 2023 ausgelaufen.

Der Ukraine-Krisenhilferahmen lief bis Ende 2024. Er ermöglichte Liquiditätshilfen und Energiekostenzuschüsse für besonders betroffene Branchen.

Aktuelle Krisenbeihilfen gibt es für energieintensive Unternehmen. Zuschüsse kompensieren gestiegene Strom- und Gaskosten teilweise.

Krisenbeihilfen müssen bei der EU-Kommission notifiziert werden. Die nationalen Programme werden befristet genehmigt und können verlängert werden.