Die EU-KMU-Definition bestimmt die Förderfähigkeit und Förderhöhe. Kleine Unternehmen haben unter 50 Mitarbeiter und 10 Millionen EUR Jahresumsatz.
Mittlere Unternehmen beschäftigen bis 250 Mitarbeiter bei maximal 50 Millionen EUR Umsatz oder 43 Millionen EUR Bilanzsumme.
Verbundene und Partnerunternehmen werden eingerechnet. Eine 25%-Beteiligung führt zur Einrechnung der Mitarbeiter- und Finanzdaten.
Die Einstufung erfolgt auf Basis der letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre. Stichtag ist der Antragszeitpunkt.
Eine falsche KMU-Erklärung führt zur Rückforderung erhöhter Fördersätze. Unternehmen sollten Beteiligungsstrukturen genau prüfen und dokumentieren.