AGVO 2025: Wichtigste Änderungen im Überblick

16. Oktober 2025

Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung wurde zum 1. Januar 2025 überarbeitet. Zentrale Anpassungen betreffen Förderhöhen und Transparenzpflichten.

Die maximale Beihilfeintensität für Forschungsprojekte steigt von 50% auf 60% bei experimenteller Entwicklung mit erhöhtem Risiko. Grundlagenforschung bleibt bei 100% förderfähig.

Neue Meldepflichten erfordern die Veröffentlichung aller Einzelbeihilfen über 100.000 EUR in der EU-Transparenzdatenbank innerhalb von sechs Monaten. Versäumnisse können zur Rückforderung führen.

Die Schwellenwerte für notifizierungspflichtige Beihilfen bleiben unverändert. Projektbeihilfen bis 40 Millionen EUR können unter AGVO freigestellt werden.

Bestehende Bewilligungen nach alter AGVO behalten Bestandsschutz bis zum Projektende. Eine Umstellung ist nicht erforderlich.