Beihilferechtliche Höchstgrenzen: Kumulierung verschiedener Förderungen

16. Oktober 2025

Die Kombination mehrerer Förderungen ist unter Beachtung der Beihilfehöchstintensitäten zulässig. Diese variieren nach Fördergebiet und Projektart.

Bei Investitionsförderung in C-Fördergebieten dürfen KMU maximal 30% Beihilfe erhalten. In nicht geförderten Gebieten sind 20% das Maximum für kleine Unternehmen.

FuE-Projekte haben höhere Grenzen. Industrielle Forschung kann bis 80%, experimentelle Entwicklung bis 60% gefördert werden bei KMU-Aufschlägen.

Bei Kombination von Zuschüssen, vergünstigten Darlehen und Steuervergünstigungen müssen alle Beihilfeelemente addiert werden. Die Gesamtförderung darf die zulässige Intensität nicht überschreiten.

Eine transparente Kostenrechnung ist erforderlich. Verschiedene Förderungen müssen eindeutig abgegrenzten Kostenblöcken zugeordnet werden. Überschneidungen sind unzulässig.