Beihilferückforderung: Ursachen und Prävention

16. Oktober 2025

Beihilferückforderungen erfolgen bei fehlerhaften Anträgen oder Verstößen gegen Auflagen. Die EU-Kommission kann auch nach Jahren Rückzahlungen anordnen.

Häufige Rückforderungsgründe sind falsche Angaben zu Unternehmensgröße, nicht eingehaltene Investitionszusagen, vorzeitiger Verkauf geförderter Anlagen und Zweckentfremdung.

Rückforderungen erfolgen inklusive Zinsen ab Auszahlungstag. Der Zinssatz orientiert sich am EU-Referenzzinssatz plus Aufschlag, aktuell circa 3-5% jährlich.

Unternehmen können binnen eines Monats Widerspruch einlegen. Ein spezialisierter Anwalt sollte frühzeitig eingebunden werden. Erfolgsaussichten hängen vom Einzelfall ab.

Präventiv hilft vollständige Dokumentation aller Projektkosten. Verwendungsnachweise sind fristgerecht und detailliert einzureichen. Bei Unsicherheiten sollte Rücksprache mit der Bewilligungsstelle erfolgen.