De-minimis-Beihilfen ermöglichen unbürokratische Förderungen bis 300.000 EUR innerhalb von drei Steuerjahren. Die Obergrenze gilt pro Unternehmen einschließlich verbundener Unternehmen.
Zur Berechnung zählen alle staatlichen Zuwendungen auf EU-, Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Auch vergünstigte Darlehen werden mit ihrem Beihilfewert angerechnet.
Unternehmen müssen vor Bewilligung eine De-minimis-Erklärung abgeben und alle erhaltenen Beihilfen der vergangenen drei Jahre auflisten. Falsche Angaben führen zur Rückforderung mit Verzinsung.
Sonderbranchen haben abweichende Obergrenzen. Im Agrar- und Fischereisektor gelten 20.000 EUR bzw. 30.000 EUR. Straßentransportunternehmen haben eigene De-minimis-Regelungen.
Die Kombination mit AGVO-Beihilfen ist zulässig, sofern die Gesamtförderung die zulässigen Beihilfeintensitäten nicht überschreitet. Eine getrennte Kostenrechnung ist erforderlich.