Die Forschungszulage beträgt 25% auf förderfähige Aufwendungen bis 10 Millionen EUR jährlich. Sie wird als Steuergutschrift ausgezahlt, auch bei fehlendem steuerpflichtigen Gewinn.
Förderfähig sind Personalkosten, Auftragsforschung bei Forschungseinrichtungen, Material und Abschreibungen für FuE-Anlagen. Die Kosten müssen eindeutig einem Forschungsprojekt zuordenbar sein.
Die Beantragung erfolgt nach Abschluss des Wirtschaftsjahres beim zuständigen Finanzamt über Formular FZ1. Eine Vorabanmeldung ist nicht erforderlich.
Voraussetzung ist eine Bescheinigung der BSFZ über die FuE-Eignung des Vorhabens. Diese prüft nach wissenschaftlichen Kriterien, ob grundlegend neue Erkenntnisse angestrebt werden.
Die Forschungszulage ist mit anderen Förderungen kombinierbar. Die Gesamtförderung darf 80% bei industrieller Forschung und 60% bei experimenteller Entwicklung nicht überschreiten.