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Steuerliche Förderungen nach EU-Beihilferecht. Umfasst Forschungszulagen, Investitionsabzugsbeträge, Sonderabschreibungen und branchenspezifische Steuererleichterungen.

Investitionsabzugsbetrag: Steuerliche Förderung geplanter Anschaffungen

16. Oktober 2025

Der Investitionsabzugsbetrag erlaubt KMU die Vorabberücksichtigung geplanter Investitionen. Bis zu 50% der voraussichtlichen Anschaffungskosten können drei Jahre vor Investition steuerlich...

Forschungszulage: Steuerliche FuE-Förderung optimal nutzen

16. Oktober 2025

Die Forschungszulage beträgt 25% auf förderfähige Aufwendungen bis 10 Millionen EUR jährlich. Sie wird als Steuergutschrift ausgezahlt, auch bei fehlendem...