Alle Beihilfen über 100.000 EUR müssen in der EU-Transparenzdatenbank veröffentlicht werden. Die Frist beträgt sechs Monate nach Bewilligung.
Veröffentlicht werden Empfängername, Beihilfenummer, Rechtsgrundlage, Bewilligungsdatum und Beihilfehöhe. Geschäftsgeheimnisse bleiben geschützt.
Die Veröffentlichung erfolgt durch die Bewilligungsstelle. Unternehmen müssen keine eigenen Meldungen vornehmen, sollten aber die Veröffentlichung prüfen.
Verstöße gegen Transparenzpflichten können zur Rückforderung führen. Die EU-Kommission prüft stichprobenartig die Einhaltung.
Die Datenbank ist öffentlich zugänglich unter www.ec.europa.eu/competition/state_aid. Wettbewerber können so erhaltene Beihilfen von Konkurrenten einsehen.